Rechtssicheres Einschreiten – Schutz für Ihr Image
Ein falscher Zugriff kann Ihrem Ruf mehr schaden als der Diebstahl selbst. Deshalb setzen wir auf Mitarbeiter mit der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO sowie speziellen Deeskalations- und interkulturellen Trainings.
- Rechtssicherheit: Unsere Detektive sind fit im Jedermannsrecht (§ 127 StPO) und der Notwehr, um falsche Verdächtigungen und rechtliche Konsequenzen für Ihr Geschäft zu vermeiden.
- Diskretion: Der Zugriff erfolgt ruhig und außerhalb des direkten Kunden-Sichtfeldes, um Aufsehen im Verkaufsraum zu verhindern.
- Sensibilität: Wir gehen mit Minderjährigen oder Senioren besonders besonnen um, um den Image-Schutz Ihres Unternehmens zu wahren.
Wissenswertes zum Ladendetektiv Hamburg
Ja, unter den Voraussetzungen des § 127 StPO (vorläufige Festnahme) darf ein Detektiv einen Täter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, wenn dieser auf frischer Tat ertappt wurde und die Identität nicht sofort feststellbar ist.
Eine Durchsuchung gegen den Willen des Kunden ist nur der Polizei gestattet. Ein geschulter Detektiv wird den Verdächtigen jedoch bitten, die Tasche freiwillig zu zeigen oder die Polizei zur Klärung hinzuziehen.
Langfristig lohnt sich ein Detektiv fast immer, da er nicht nur aktuelle Warenwerte sichert, sondern Gewohnheitsdiebe abschreckt und so die Inventurdifferenz dauerhaft senkt.